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Büroticket
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einen weiteren Rabatt über das sog. „Büroticket“ zu nutzen.
Das Büroticket wirkt für jeden Teilnehmer (5 % / TN), wenn Sie mindestens vier Teilnehmer für das „Jahreswechselseminar 2020/2021“ anmelden.
Kontaktieren Sie uns hierzu vor der Buchung per E-Mail mit Ihren gewünschten Teilnehmernamen und den dazugehörigen persönlichen E-Mail-Adressen unter veranstaltung@zeitstaerken.de.
Flyer mit weiteren Informationen zum Download
Corona - Wirtschaftshilfen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zur schnellen und wirksamen Unterstützung der durch den „Lockdown-Light“ betroffenen Branchen hat die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen ergänzt. Der Kreis der Antragsberechtigten der Novemberhilfe wurde erweitert, um möglichst allen Betroffenen wirksam und schnell zu helfen. Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis Juni 2021 verlängert und ausgeweitet. Insbesondere sieht die neue Überbrückungshilfe III deutliche Verbesserungen für Solo-Selbstständige und die besonders hart betroffene Kultur- und Veranstaltungsbranche vor.
Corona-Novemberhilfe
Stark von der befristeten Schließung im November 2020 betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen bekommen außerordentliche Wirtschaftshilfen in Form einer Entschädigung für die finanziellen Ausfälle gewährt. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden.
Antragsberechtigt sind
- direkt betroffene Unternehmen
- indirekt betroffene Unternehmen (Umsatzanteil ≥ 80 % mit direkt betroffenen Unternehmen)
- verbundene Unternehmen (Gesamtumsatz-Anteil von > 80 % auf direkt/indirekt betroffene Unternehmen)
Erzielt ein Unternehmen trotz grundsätzlicher Schließung im November Umsätze, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 % des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Für Gastronomen, die Speisen außer Haus verkaufen, bemisst sich die Novemberhilfe allein nach dem im November 2019 an Restauranttischen erzielten Umsatz.
Die Anträge sollen nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Dies erfolgt grundsätzlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte. Ausnahmsweise können Solo-Selbstständige (Förderung ≤ 5.000 €) unter besonderen Identifizierungspflichten selbst antragsberechtigt sein.
An der Umsetzung der Novemberhilfe wird noch gearbeitet, indem die IT-Plattform umprogrammiert wird. Deswegen soll es im Monat November 2020 zunächst noch Abschlagszahlungen an die Betroffenen geben.
Die Abschlagszahlungen sollen laut BMF-Pressemitteilung vom 12.11.2020 für Solo-Selbstständige bis zu 5.000 € und für Unternehmen bis zu 10.000 € betragen. Die reguläre Auszahlung soll sodann unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden.
Überbrückungshilfe III
Die bisherige Überbrückungshilfe II als Zuschussgewährung für besonders stark von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen läuft noch bis zum 31.12.2020 und wird sodann durch die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert. Die Details sollen bereits feststehen und zeitnah veröffentlich werden.
Die neue Überbrückungshilfe III umfasst sodann auch eine „Neustarthilfe für Solo-Selbstständige“, wodurch der besonderen Situation insbesondere der Künstler und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden soll.
KfW-Schnellkredite
Der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und Solo-Selbstständige soll geöffnet und angepasst werden. Unternehmen können über ihre Hausbanken diese KfW-Schnellkredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 € beantragen. Der Bund übernimmt das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer