Coronahilfen: Erneute Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Akt-StD III-2023 - Modul 3

Termine Modul 3:
Dienstag,     19.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch      04.10.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,     06.10.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Coronahilfen: Erneute Fristverlängerung bei der Schlussabrechnung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten wird erneut, diesmal bis zum 31.10.2023, verlängert (zuvor 31.08.2023). Ursprünglich sollte die Einreichung bis zum 30.06.2023 erfolgen. 

Darauf wird im Onlineportal  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de des BMWK und des BMF hingewiesen. Darüber hinaus soll bis spätestens zum 31.10.2023 (zuvor 31.08.2023) im Einzelfall auch eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 (zuvor 31.12.2023) beantragt werden können. Die verlängerten Einreichungsfristen sollen sowohl für das Paket 1 (Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe) als auch für das Paket 2 (Überbrückungshilfe III Plus und IV) gelten, nicht dagegen für die Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abschlossen sind. Die Beantragung der weitergehenden Fristverlängerung bis zum 31.03.2024 muss ebenso wie die Einreichung der Schlussabrechnungen selbst über das bekannte Onlineportal  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann