CoronaImpfV: Steuerberater:innen sowie ihre Mitarbeiter:innen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 1 / Kombi A

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CoronaImpfV: Steuerberater:innen sowie ihre Mitarbeiter:innen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

auf individuelle Anfrage eines Steuerberater-Kollegen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurde die Antwort veröffentlicht vom „Team Corona-Bürgeranfragen“, dass Steuerberater:innen sowie ihre Mitarbeitenden nach dortiger Einschätzung der dritten Priorisierungsgruppe (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 der CoronaImpfV) zuzuordnen sind. Hiernach sind Personen der Rechtspflege mit erhöhter Priorität mit Anspruch auf eine Schutzimpfung einzuordnen.

Bleiben Sie gesund.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer