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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 28.04.2023, Nr. 7/8 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Denkmal-AfA: AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines Pkw-Tiefgaragenstellplatzes
Der BFH hat erklärt, soweit sich ein Gebäude in zwei getrennte AfA-Volumen aufteilt – hier: (i) „normale Gebäude-AfA“ gegenüber (ii) „7i-Aufwands-AfA“ – erhöhen nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten eines nachträglichen Pkw-Tiefgaragenstellplatzes lediglich die Bemessungsgrundlage der „normalen Gebäude-AfA“ (BFH vom 15.11.2022, IX R 14/20, BStBl. II 2023, 374; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0007 2023 0004).
Die Gebäude-AfA ist auf Grundlage der (i) historischen, originären und (ii) nachträglichen Anschaffungskosten zu berechnen. Eine etwaige „7i-AfA“ steht selbstständig daneben.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann