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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, II. Tertial, Modul 4

Termin Modul 4:
Dienstag, 16.07.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.06.2024, Nr. 10/11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Doppelte Haushaltsführung: Zweitwohnungsteuer als Kosten der Unterkunft
Der BFH hat klargestellt, dass die Zweitwohnungsteuer dem Aufwand für die Nutzung der Unterkunft bei der Ermittlung der Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung zuzuordnen ist. Somit gehört die Zweitwohnungsteuer in den 1.000 €/Monat-Topf (BFH vom 13.12.2023, VI R 30/21, BStBl. 2024, 404; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2024 0010).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann