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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, II. Tertial, Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch, 05.06.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 18.06.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 28.06.2024, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2024, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Durchschnittssatzbesteuerung: Anwendungsgrenze für Landwirte
Der BFH hat die Anwendung der Durchschnittsatzbesteuerung bei der Pferdezucht und dem Pferdehandel auf den Verkauf von Sport-, Renn- und Turnierpferden abgelehnt (BFH vom 13.09.2023, XI R 37/22, BStBl. II 2024, 240; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0024 2024 0004).
Die unionsrechtlichen Vorgaben schließen die Anwendung begünstigter Umsatzsteuer auf Pferdezucht und Pferdehandel bei Sport-, Turnier- und Freizeitpferde aus. Pferde als Hilfsmittel in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb können damit der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann