Eigenverbrauch/Sachbezug: Anwendungsverbot der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, II. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Werbung Modul 1

Termin Modul 1:
Mittwoch,     14.06.2023, 10:00 - 12:00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        23.06.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 10.05.2023, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Eigenverbrauch/Sachbezug: Anwendungsverbot der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs

Das FG München hat entschieden, dass ausnahmsweise eine Teilkostenschätzung zulässig sei, wenn eine Betankung an einer betrieblichen Tankstelle ohne Mengen- und Preisanzeige erfolgt.

Jetzt hat der BFH dieser Ausnahme eine Absage erteilt (BFH vom 15.12.2022, VI R 44/20, BStBl. II 2023, 442; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0006 2023 0004).

Diese BFH-Rechtsprechung verdeutlicht, dass es für den belegmäßigen Nachweis der Kfz-Kosten für die Fahrtenbuchmethode absolut keine Ausnahmen gibt.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann