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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Termine Modul 1:
Dienstag, 05.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 20.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Außensteuergesetz
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.07.2023, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich des Außensteuergesetzes.
Einkünftekorrektur: Gewinnmindernde Ausbuchung einer unbesicherten Konzern-Darlehensforderung
Der BFH hat entschieden, dass einzelne Kriterien des Fremdvergleichs nicht die Qualität unverzichtbarer Tatbestandsvoraussetzungen beizumessen ist (BFH vom 13.01.2022, I R 15/21, BStBl. II 2023, 675; zeitstaerken.PLUS: CD 0725 0001 2022 0001). Die fehlende Darlehensbesicherung gehört zu den im Rahmen der Gesamtbetrachtung zur Fremdüblichkeit der Geschäftsbeziehung prüfungspflichtigen „Bedingungen“. Ein reflexartiger Verstoß gegen den Fremdvergleichsgrundsatz bei fehlender Darlehensbesicherung lehnt der BFH allerdings ab.
Der BFH fordert bei ungesicherten Auslandsdarlehen den Nachweis, ob das erhöhte Ausfallrisiko beispielsweise durch einen Zinszuschlag ausgeglichen wird.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann