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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2026, II. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termin Modul 3:
Mittwoch, 17.06.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 14.07.2026, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 26.06.2026, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Einkunftsarten: Neue Erkenntnisse beim Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
durch den Bundesfinanzhof wurde zur Anwendungsfrage des Mitunternehmerrisikos eines stillen Gesellschafters entschieden (BFH vom 13.11.2025, Az. IV R 24/23, BStBl. II 2026, 425).
📌 Sachverhalt
Mehrere stille Gesellschafter sollten ihre Beteiligung nicht durch Geld- oder Sacheinlagen, sondern durch Dienstleistungen für das Unternehmen erbringen. Sie waren am Gewinn beteiligt, trugen jedoch weder Verluste noch eine Nachschusspflicht.
❓ Streitfrage
Reicht das Risiko vergeblich erbrachter Dienstleistungen und eigener Aufwendungen ohne Verlustbeteiligung oder Nachschusspflicht aus, um ein steuerlich relevantes Mitunternehmerrisiko zu begründen?
⚖️ Ergebnis des BFH
Der Bundesfinanzhof hat dies verneint. Ein Mitunternehmerrisiko setzt eine Beteiligung am Erfolg und Misserfolg des Unternehmens voraus, die das Vermögen des Gesellschafters belasten kann; die bloße Gefahr, keine Gewinnbeteiligung zu erhalten und erbrachte Dienstleistungen oder Aufwendungen vergeblich eingesetzt zu haben, genügt hierfür nicht.
🧭 Praxishinweis
Für die Anerkennung einer Mitunternehmerstellung eines stillen Gesellschafters ist ein tatsächliches wirtschaftliches Risiko erforderlich, das über den möglichen Ausfall einer Gewinnbeteiligung hinausgeht.
🤝 Beratung
Bei der Gestaltung stiller Beteiligungen sollte geprüft werden, ob die vereinbarten Rechte und Pflichten tatsächlich eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg des Unternehmens vermitteln.
Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt Teil II 2026, 425 veröffentlicht und ist damit von der Finanzverwaltung allgemein anzuwenden (zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0015 2026 0010).
Anmerkung: Mit KI-Unterstützung erstellt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann