Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (erst) 2023

Werbung

PRÄSENZDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, II. Quartal - Denzlingen

Schaubild

Termin:
Montag, 23.05.2022, 9-13 Uhr (Mitarbeiter), zur Buchung
Montag, 23.05.2022, 14-18 Uhr (Berufsträger), zur Buchung

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (erst) 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Thema ist / war in aller Munde: die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Geplant war diese ab dem 01.07.2022 und nun soll die eAU zum 01.01.2023 umgesetzt werden.

Die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat der Bundestag bereits am 18.09.2019 im Bürokratieentlastungsgesetz III beschlossen. Ursprünglich sollte sie bereits zum 01.01.2022 starten.

Aufgrund der erheblichen Verzögerung der elektronischen Übertragung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit von den Ärzten an die Krankenkassen hat der Bundestag am 18.02.2022 die Verlängerung der Pilotierungsphase für Arbeitgeber bis zum 31.12.2022 beschlossen. So soll eine reibungslose Erprobung für die Arbeitgeber ermöglicht werden, ohne dass technische Probleme ggf. arbeitsrechtlich negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer haben.

Änderungen an der Konzeption der eAU sind nicht vorgesehen. Dieses ist weiterhin als „Pull-Verfahren“ ausgestaltet. Die bei den gesetzlichen Krankenkassen vorhandenen AU-Daten müssen in einem gesonderten Verfahren abgerufen werden und werden nicht automatisch im Sinne eines „Push-Verfahrens“ übermittelt.

Die Techniker Krankenkasse hatte folgendes Erläuterungsbild veröffentlicht:

TKK


Die AOK hat auf ihrer Homepage interessante Informationen aufbereitet (Die wichtigsten Arbeitgeberfragen zur eAU): Elektronische AU-Bescheinigung | AOK - Die Gesundheitskasse


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion