Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Entwurf des Koalitionsvertrages der GroKo wird eine neue Sonder-AfA für E-Fahrzeuge angekündigt:
„Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge führen wir eine auf fünf Jahre befristete Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung ein. Wir wollen zudem die Förderung für die Umrüstung und Anschaffung von E-Taxen, E-Bussen, E-Nutzfahrzeugen und Carsharing verstetigen (Entwurf KoaV, S. 77).“
Hinweis:
Weitere Informationen wie beispielsweise die Behandlung bereits angeschaffter Fahrzeuge (Nachholerlaubnis) sind im Entwurf KoaV nicht enthalten.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / StBin Tanja Hegemann