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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Termine Modul 2:
Mittwoch 13.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 26.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer/Lohnsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 07.06.2023, Nr. 11 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer/Lohnsteuer.
Erste Tätigkeitsstätte: Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten
Der BFH hat diese Rechtsauffassung als nicht ausreichend subsummiert. Es kommt darauf an, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einer dieser betrieblichen Einrichtungen tatsächlich zugeordnet hat (BFH vom 26.10.2022, VI R 48/20, BStBl. II 2023, 582).
Auch bei Bereitschaftsdiensten müssen die allgemeinen Regeln der „ersten Tätigkeitsstätte“" beachtet werden.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann