Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Akt-StD III-2023 - Modul 1

Termine Modul 1:
Dienstag,     05.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch      20.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.06.2023, Nr. 12/13 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich des  Erbschaftsteuer.


Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Die Rechtmäßigkeit der erweiterten unbeschränkten Schenkungsteuerpflicht stand auf dem gerichtlichen Prüfstand. Sie ist zulässig (BFH vom 12.10.2022, II R 5/20, BStBl. II/2023, 659; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0002 2023 0001).  

Das Verlassen der deutschen Schenkung- und Erbschaftsteuerpflicht bedarf der Beendigung des inländischen Wohnsitzes bzw. inländischen gewöhnlichen Aufenthalts von einem Abstand von mehr als fünf Jahren zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer.
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann