Familienheim: Unschädlicher eingetretener Zeitverzug bei unverzüglicher Selbstnutzung bei angemessener Förderung des Baufortschritts vom Erwerber / Zuerwerb beim Familienheim

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SPEZIALDIALOG: Aktuelle Steuergesetzänderungen & Co.

Schaubild

Der Steuergesetzgeber finalisiert seine vielen steuerlichen Maßnahmen zur Belastungsminderung der Bürger durch das (i) Steuerentlastungsgesetz 2022 und das (ii) Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Viele verschiedene Rechtsnormen wurden mit Wirkung für den Vz. 2022 überarbeitet. Verschiedene neue Regelungen – hier: insbesondere Energiepreispauschale – sind mit Wirkung ab dem Vz. 2022 umgesetzt worden. Den gesetzlich verankerten Stand der Dinge fassen wir für Sie in einem rund einstündigen SPEZIALDIALOG zusammen; Ihre Fragen sind wie immer erwünscht. Dazu kommen die anstehenden Änderungen beim Mindestlohn, Minijobbern und Midijobbern zum 01.10.2022. Up to date in die Sommerpause des Steuerrechts, das ist durch unseren Spezialdialog „Aktuelle Steuergesetzänderungen & Co.“ möglich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Fragen bitte vorab gerne auch an: fragen@zeitstaerken.de. Natürlich gibt es das Ganze auch als Re-Live.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Termin:
Dienstag, 05.07.2022, 10:00 – 11:30 Uhr inkl. Fragerunde

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 09.06.2022, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.


Familienheim: Unschädlicher eingetretener Zeitverzug bei unverzüglicher Selbstnutzung bei angemessener Förderung des Baufortschritts vom Erwerber / Zuerwerb beim Familienheim

Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbstgenutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim erbschaftsteuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist (BFH vom 06.05.2021, II R 46/19, BStBl. II 2022, 342; zeitstaerken.PLUS: CD 0250 0013 2022 0001). Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht entgegen, wenn der Erwerber den Baufortschritt angemessen fördert.


Hinweis:

Der BFH bekräftigt noch einmal seine Auffassung, je größer der zeitliche Abstand zwischen dem Erbfall und dem tatsächlichen Einzug des Erwerbers in die erworbene Wohnung ist, desto höher sind die Anforderungen an die objektive Beweislast (Feststellungslast) daran, dass dem Erwerber kein Verschulden an der zeitlichen Verzögerung trifft.


Es ist – ergänzend - zu begrüßen, dass der BFH den Zusammenschluss zweier Doppelhaushälften durch Vereinigung der geerbten Doppelhaushälfte (Nr. 1) mit der bisher genutzten Doppelhaushälfte (Nr. 2) als Anwendungsfall des Familienheims erbschaftsteuerbefreit.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion