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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, IV. Quartal - Modul 2 / Kombi A
Termine Modul 2:
Mittwoch, 16.11.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 06.12.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi A:
Freitag, 25.11.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Erbschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.09.2022, Nr. 16/17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Erbschaftsteuer.
Familienheim: Wegfall der Steuerbefreiung des überlebenden Ehegatten bei Depressionen
Wiederholt erklärt der BFH, dass der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist, wenn die Selbstnutzung (i) objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen (ii) unzumutbar ist (BFH vom 01.12.2022, II R 1/21, BStBl. II 2022, 557).
Zweckermäßigungserwägungen sind keine ausreichend objektiv zwingenden Gründe.
Der BFH hat erstmals entschieden, dass „gesundheitliche Beeinträchtigungen“ zwingende Gründe darstellen können, wenn sie dem Erwerber eines bisher erbschaftsteuerfrei erworbenen Familienheims eine selbstständige Haushaltsführung in diesem erworbenen Familienheim unzumutbar machen (Unzumutbarkeitsfall).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion