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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 - Modul 1 bzw. Kombi A - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

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FAQ Corona: Arbeitgeber-Kostenübernahme von Corona-Tests
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Finanzverwaltung entwickelt die FAQ Corona immer weiter (FAQ „Corona“ (Steuern) vom 03.02.2021). Wir berichten über die Neuerungen zur Klärung von Zweifelsfragen.
Frage
Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?
Antwort
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltests, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.
Quintessenz
Dieses Ergebnis ist aus Gründen der Arbeitgeberfürsorge absolut richtig!
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer