FG: Ablehnung einer außergewöhnlichen Belastung für Luftreinigungsgeräte

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, I. Tertial, Modul 4 bzw. Kombi B

Schaubild Modul 4

Termin Modul 4:
Mittwoch,     08.04.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        04.04.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


FG: Ablehnung einer außergewöhnlichen Belastung für Luftreinigungsgeräte

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das FG Köln hat eine außergewöhnliche Belastung für die Anschaffung eines Luftreinigungsgeräts während der Corona-Pandemie abgelehnt. Dies gilt auch bei erheblichen Vorerkrankungen (FG Köln vom 06.08.2024, 13 K 1353/23, EFG 2025, 186, rkr.). Die Art und Weise der Aufwendungen sei bezogen auf die gesamte Gesellschaft nicht außergewöhnlich: „betroffen waren alle Steuerpflichtigen“ (vgl. RiFG Hennigfeld, EFG 2025, 188). Dies gilt auch bei Personen, die zum Kreis der Risikogruppen gehören.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann