FG: Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines festverankerten Hausboots

Werbung

SPEZIALDIALOG: Option zur Besteuerung als Körperschaft (KöMoG) „Check the box“

KöMoG

Die gesetzgeberischen Planungen zum sog. Optionsmodell für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften – aus dem Amerikanischen „Check the box“ – sind in Gang gesetzt und sollen einen fingierten Formwechsel vom Transparenzprinzip der Einkommensteuer in das Anteilsprinzip der Körperschaftsteuer auf Antrag ermöglich. Damit wird ein körperschaftsteuerrechtlicher Thesaurierungseffekt bis zur endgültigen Ausschüttung an die „fiktiven Anteilseigner“ ermöglicht. Diese Regelungen sind unterschiedlich gegenüber dem „34a-Thesausierungseffekt“. Der SPEZIALDIALOG stellt im ersten die Anwendungsregeln und im zweiten Teil die Inhalte vor. Anwendbar ist das Optionsmodell bereits für den Veranlagungszeitraum 2022, wenn vorher ein unwiderruflicher Antrag gestellt wird.

Termine:
Dienstag, den 09.11.2021: 14:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag, den 09.12.2021: 10:00 - 11:00 Uhr

Zur Buchung


FG: Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines festverankerten Hausboots

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Finanzgericht Düsseldorf hat mal eine etwas seltenere Nutzungsdauer zu klären gehabt, nämlich die für ein festverankertes Hausboot. Die dort während dem Urlaub gefeierten Partys werden bestimmt bald wieder beginnen und die steuerrechtlich akzeptierte AfA rückt für die Eigentümer und Eigentümerinnen in hotelähnlichen gewerblichen Betrieben oder klassischen Vermietungsfällen wieder in den Fokus. Eine 30jährige Nutzungsdauer wurde festgelegt (FG Düsseldorf vom 25.03.2021, 11 K 3321/17 F).


Sachverhalt

Die Steuerpflichtige vermietete ein festverankertes Hausboot an Feriengäste. Das Boot konnte beheizt und ganzjährig genutzt werden. In ihren Steuererklärungen gab die Steuerpflichtige gewerbliche Einkünfte an. Die von ihr durchgeführte Gästebeherbergung sei professionell und gehe über eine Vermögensverwaltung hinaus. Zudem erbringe sie Sonderleistungen an ihre Gäste,  wie z. B. bezogene Betten, Gestellung von Fahrrädern oder einen Wäscheservice. Bei ihrer Gewinnermittlung nahm die Steuerpflichtige Sonderabschreibungen, die nur für gewerbliche Einkünfte vorgesehen sind, in  Anspruch. Dabei legte sie eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren für das Hausboot zugrunde.

Das Finanzamt ordnete die Einkünfte dagegen als Vermietungseinkünfte ein und lehnte die Gewährung von Sonderabschreibungen ab. Es liege kein hotelähnlicher Beherbergungsbetrieb vor. Außerdem betrage die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Hausboots 20 Jahre.


Lösung

Die Entscheidung des FG Düsseldorf hat zwei Ebenen.

(i) Einkunftsart

Das FG Düsseldorf bestätigte die Einordnung der Einkünfte als Vermietungseinkünfte. Die Vermietung des Hausboots verlasse nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung. Die Vermietung habe von der Steuerpflichtigen ohne Beschäftigung zusätzlichen Personals nebenbei organisiert werden können. Das Geschäft sei nicht auf einen täglichen Gästewechsel ausgerichtet gewesen und das Einchecken habe nicht persönlich erfolgen müssen. Die von der Steuerpflichtigen angebotenen weiteren Leistungen würden keine für die Vermietung von Ferienwohnungen unüblichen Sonderleistungen darstellen.

(ii) Nutzungsdauer

Das FG Düsseldorf entschied außerdem, dass die betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots 30 Jahre beträgt. Das Hausboot sei nicht motorisiert, sondern fest verankert und werde zum Wohnen genutzt. Die Wohnräume würden auf Pontons ruhen, deren betriebliche Nutzungsdauer in der AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig „Hochsee-, Küsten- und Binnenschifffahrt“ mit 30 Jahren angegeben werde. Für den entschiedenen Fall bleibe dies allerdings letztlich ohne Auswirkung. Denn der Berücksichtigung einer längeren Nutzungsdauer und der damit einhergehenden Reduzierung der Abschreibungsbeträge stehe in den Streitjahren das im Finanzgerichtsprozess geltende Verböserungsverbot entgegen.


Hinweis

Das Gericht hat keine Revision zugelassen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer