FG: Mitarbeiterwohnungen als gewerbesteuerrechtlich hinzurechnungspflichtiges fiktives Anlagevermögen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Modul 4

Schaubild

Termine Modul 4:
Mittwoch,     12.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     25.04.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        28.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


FG: Mitarbeiterwohnungen als gewerbesteuerrechtlich hinzurechnungspflichtiges fiktives Anlagevermögen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten, Pachten und Leasingraten für sog. fiktives Anlagevermögen ist derzeit das Thema in der Finanzgerichtsrechtsprechung. Jetzt kommt vom FG Berlin-Brandenburg ein weiteres Verfahren hinsichtlich der Aufwendungen für Mitarbeiterwohnungen hinzu (Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 13.12.2022, 8 K 8102/21).

Folgende Statements begleiten die Entscheidung:

Ein Gegenstand kann auch dann dem Anlagevermögen zuzuordnen sein, wenn er nur kurzfristig gemietet oder gepachtet wird; dies gilt selbst dann, wenn sich das Miet- oder Pachtverhältnis lediglich auf Tage oder Stunden erstreckt.

Ausgehend vom Unternehmenszweck kann nur das „Produkt” des Gewerbes entscheidende Abgrenzungsmerkmale für die Entscheidung bieten, ob es sich bei angemieteten Räumlichkeiten um fiktives Anlage- oder Umlaufvermögen handelt.

Für die Unterbringung von Mitarbeitern angemietete Räumlichkeiten sind fiktives Anlagevermögen, wenn das Vorhandensein der Räume zwingend erforderlich ist, um überhaupt das Geschäft ausüben zu können.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann