FinMin: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug („Gutscheinregelung“)

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FinMin: Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug („Gutscheinregelung“)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

„Paukenschlag“ oder „Befreiungsschlag“, was empfindet die Fachwelt hinsichtlich der wohl erfreulichsten Nachricht aus den Reihen der Finanzministerien (FinMin Sachsen-Anhalt vom 26.02.2021, 45 - S 2334-331/4/13848/2021, NWB LAAAH-73112). Die Überlassung von Gutscheinen und Geldkarten, bei denen eine Barauszahlung ausgeschlossen ist, können daher unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG als Sachbezug eingeordnet werden. Monatelang diskutieren wir nun gemeinsam über die tatsächliche Umsetzung der neuen Gutscheinregelung (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG):

„Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.“

Die Mitteilung aus dem FinMin Sachsen-Anhalt lässt mit sehr interessanten Informationen aufhorchen:

1. Aussage
Die Auslegung der neuen gesetzlichen Definition (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EStG) unter Einbeziehung der Bestimmungen des ZAG ist derzeit Gegenstand von Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene. Es ist beabsichtigt, hierzu ein BMF-Schreiben herauszugeben.

2. Aussage
Für die Berücksichtigung der Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG ist nunmehr eine Nichtbeanstandungsregelung für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen worden.

3. Aussage
Abweichend von der gesetzlichen Vorgabe (§ 8 Abs. 1 Satz 3 EstG) ist es nicht zu beanstanden, wenn Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, jedoch die Kriterien des Gesetzeswortlautes (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG) nicht erfüllen, noch bis zum 31.12.2021 als Sachbezug anerkannt werden.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer