FinMin BaWü: Herabsetzung/Erstattung des sog. 1/11 (Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Finanzministerium Baden-Württemberg hat sich in einer Stellungnahme zu unserer Frage bezüglich der Antragsstellung für die Erstattung des sog. 1/11 erneut wie folgt geäußert:

„Unter anderem können bei Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen für das Jahr 2020 Anträge auf Herabsetzung gestellt werden. Bereits gezahlte Sondervorauszahlungen können danach unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Die Dauerfristverlängerung bleibt unverändert bestehen. Der einfachste und schnellste Weg zur Antragstellung besteht in der berichtigten Anmeldung über ELSTER. Hierzu steht der Vordruck "Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung (monatlich)" zur Verfügung. Für weitere Informationen verweise ich auf die Homepage der Finanzämter (https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+…

Hierunter lässt sich unter anderem eine 2-Schritte-Anleitung (PDF-Dokument) für die Antragsstellung auf Herabsetzung der geleisteten Sondervorauszahlung finden.

Erforderlich ist insoweit auch, dass der Unternehmer unter Darlegung seiner Verhältnisse nachweist, dass er unmittelbar und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist.


Hier unser Formulierungsvorschlag:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Unternehmen ist in der [xxx] – Branche tätig und verzeichnet wegen der Corona-Krise einen Umsatzeinbruch von geschätzten [xxx] %. Damit besteht eine Existenzgefährdung aufgrund dieser ich / wir die Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung auf Null € und damit eine Erstattung beantragen.“


 

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team zeitstaerken.de

StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion