Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, III. Quartal - Kombi B

Termin Kombi B:
Freitag, 23.09.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 19.07.2022, Nr. 12 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
„Fünftelregelung“: Überstundenvergütung
Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet, ist die Tarifermäßigung „Fünftelregelung“ zu gewähren (BFH vom 02.12.2021, VI R 23/19, BStBl. II 2022, 442; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0034 2022 0003).
Die Tarifermäßigung „Fünftelregelung“ verlangt neben dem veranlagungszeitraumübergreifenden Auszahlungszeitraum von mehr als zwölf Monaten den sog. Zusammenballungs-Effekt.
Der BFH hat entschieden, dass nachträgliche Auszahlungen von Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten als veranlagungszeitraumübergreifende mehrjährige Tätigkeitsvergütungen der Tarifbegünstigung „Fünftelregelung“ unterliegen können.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion