Geldwerter Vorteil: Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung durch Kostentragungen des Arbeitnehmers

Werbung
WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 2 bzw. Kombi A

Schaubild

Termine Modul 2:
Mittwoch,     14.05.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     27.05.2025, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        27.06.2025, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 20.03.2025, Nr. 6/7 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Geldwerter Vorteil: Vorteilsminderung bei der 1 %-Regelung durch Kostentragungen des Arbeitnehmers

Der BFH hat klargestellt, dass nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil „1 %-Regelung“ aus der Überlassung des betrieblichen Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung erfasst wären (BFH vom 18.06.2024, VIII R 32/20, BStBl. II 2025, 168; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0008 2025 0001).

Trägt der Arbeitnehmer Pkw-Kosten, ist zu unterscheiden zwischen den geldwerten Vorteil mindernden Aufwendungen gegenüber den Aufwendungen, die den geldwerten Vorteil nicht mindern. Entscheidend dafür ist, würde der Arbeitgeber diese Aufwendungen tragen, ob diese einen geldwerten Vorteil im Sinne der Pkw-Überlassung auslösen. Nur die Aufwendungen, die im Rahmen der Abgeltungswirkung der 1 %-Regelung berücksichtigungspflichtig sind, mindern bei Selbstzahlung durch den Arbeitnehmer auch den geldwerten Vorteil.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann