Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 19.6.2020 einen Referentenentwurf eines „Behinderten-Pauschbetragsgesetzes“ veröffentlicht. Die geplanten Steuergesetzänderungen sollen ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 Wirkung entfalten.
Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und Steuervereinfachung sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:
- die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge inkl. Aktualisierung der Systematik,
- die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags und
- der Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner 50.
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Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion