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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, IV. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Termin Modul 3:
Dienstag, 22.11.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 09.12.2022, 9.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Abgabenordnung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.09.2022, Nr. 16/17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Abgabenordnung.
Geschäftsführerhaftung: Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
Bei der pauschalierten Lohnsteuer – so herrscht nun Einigkeit bei den verschiedenen BFH-Senaten – handelt es sich nicht um eine Unternehmensteuer eigener Art, sondern um eine vom Arbeitgeber übernommene, anmelde- und abführungspflichtige Lohnsteuer (BFH vom 14.12.2021, VII R 32/20, BStBl. II 2022, 537).
Die Nichtabführung (i) einzubehaltender und (ii) anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. Die Geschäftsführerhaftung ist durchzuführen.
Der VII. BFH-Senat hat sich dieser Rechtsauffassung – mittels Rechtsprechungsaufgabe – angeschlossen. Dies führt dazu, dass bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung eines Geschäftsführers bei nachträglicher Pauschalierung der Lohnsteuer eine Geschäftsführerhaftung ausgelöst wird.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion