Gespaltene Gewinnverwendung: Akzeptanz und Zufluss beim Minder- bzw. Mehrheitsgesellschafter

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 2 / Kombi A

Schaubild

Termin Modul 2:
Dienstag,     22.10.2024, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        15.11.2024, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.10.2024, Nr. 17 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Gespaltene Gewinnverwendung: Akzeptanz und Zufluss beim Minder- bzw. Mehrheitsgesellschafter

Eine zivilrechtlich wirksame sog. gespaltene Gewinnverwendung oder inkongruente (disquotale) Gewinnausschüttung ist auch steuerrechtlich anzuerkennen (BFH vom 28.09.2021, VIII R 25/19, BStBl. II 2024, 592; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0020 2022 0007).

Der Teilbetrag, der bei einer gespaltenen Gewinnverwendung in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen. 
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann