Gewerbesteuerfreibetrag: Unterjährige Begründung einer „GmbH & atypisch Still“

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Modul 3

Termin Modul 3:
Dienstag,     08.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,       18.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Gewerbesteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.12.2021, Nr. 22 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer.


Gewerbesteuerfreibetrag: Unterjährige Begründung einer „GmbH & atypisch Still“

Der BFH hat seine Auffassung zur Gewährung des gewerbesteuerlichen Freibetrags bei unterjähriger Begründung einer GmbH & atypisch Still veröffentlicht (BFH vom 15.07.2020, VIII R 68/18, BStBl. II 2021, 869; zeitstaerken.PLUS: CD 0450 0011 2021 0001).

Bei unterjähriger Aufnahme einer natürlichen Person als atypisch stillen Gesellschafter in eine GmbH ist der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften geltende Freibetrag von 24.500 € in dem die GmbH & atypisch Still betreffenden GewSt-Messbescheid zu berücksichtigen.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer