Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Mieten für Gemüsekisten als Mehrwegbehältnisse

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, IV. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Schaubild

Termine Modul 2:
Mittwoch,     15.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     28.11.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,        01.12.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Gewerbesteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 29.09.2023, Nr. 18 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer.


Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung: Mieten für Gemüsekisten als Mehrwegbehältnisse

Der BFH hat einen sog. Voll-Logistik-Vertrag mit prägenden und umfangreichen Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselementen kombiniert mit Gebrauchsüberlassungsvertragselementen als Vertrag eigener Art beurteilt. (BFH vom 01.06.2022, III R 56/20, BStBl. II 2023, 875; zeitstaerken.PLUS: CD 0450 0008 2023 0002).

Stehengelassene Gewinnanteile, die bei grundbesitzenden Personenhandelsgesellschaften auf einem Gesellschafter-Darlehenskonto angesammelt werden und einer gesellschaftsvertraglichen Verzinsung unterliegen, sind gewerbesteuerbelastet, weil die erweiterte Gewerbesteuerkürzung diese nicht umschließt.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann