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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2025, II. Tertial, Modul 3 bzw. Kombi B

Termine Modul 3:
Mittwoch, 28.05.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag, 24.06.2025, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 18.07.2025, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 08.04.2025, Nr. 8 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Gewinnermittlung: Anteiliger Betriebsausgabenabzug für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding GmbH & Co. KG
Der BFH hat klargestellt, dass bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (GmbH & Co. KG), deren Tätigkeit ausschließlich darin besteht, einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG haftungsbeschränkt) im Betriebsvermögen zu halten, um daraus Dividendenerträge/Gewinnausschüttungen zu erzielen, das Teileinkünfte- und Teilabzugsverfahren anzuwenden ist. Laufende Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten stehen im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den teilweise steuerfreien Betriebseinnahmen und sind somit nur anteilig abzugsfähige Betriebsausgaben (BFH vom 27.11.2024, IV R 25/22, BStBl. II 2025, 184; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 003c 2025 0001).
Ein mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang ist ausreichend, um bei reinen Holding-Personengesellschaften, mit natürlichen Personen als Gesellschafter, die Anwendungspflicht des Teileinkünfte- und Teilabzugsverfahrens auszulösen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann