Gewinnermittlung: Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines teilweise privat genutzten Kfz

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021 - Modul 2 - für Mitarbeiter, Steuerfachangestellte, Fachwirt - alle Termine!

Modul 2

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BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung - Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 31.12.2020, Nr. 21, Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.

Gewinnermittlung: Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines teilweise privat genutzten Kfz

Ein „aufgedeckter“ Veräußerungsgewinn eines gemischt genutzten, im Betriebsvermögen befindlichen Kfz ist – immer – in voller Höhe als steuerpflichtige Einnahme, d. h. Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös abzüglich dem Buchwert, in der Gewinnermittlung zu erfassen (BFH vom 16.6.2020, VIII R 9/18, BStBl. II 2020, 845; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0004 2020 0009).

Die Mischnutzung eines betrieblichen Kfz und die teilweise Erfassung der privaten Nutzung als Eigenverbrauch rechtfertigt weder eine lediglich anteilige Berücksichtigung des Veräußerungserlöses noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA.

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer