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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2024, III. Tertial, Modul 3
Termin Modul 3:
Dienstag, 10.12.2024, 10.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 18.11.2024, Nr. 19 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.
Gewinnermittlung: Nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers nach unentgeltlicher Betriebsübertragung
Der BFH hat ergänzend entschieden, dass nachträgliche Betriebsausgaben des Betriebsübergebers auch im Anschluss an eine unentgeltliche Betriebsübertragung vorliegen können, wenn diese Aufwendungen, im Zusammenhang mit der früheren Betriebsführung (unzweifelhaft) stehen (BFH vom 06.05.2024, III R 7/22, BStBl. II 2024, 740; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0004 2024 0009).
Erstmalig stellt der BFH klar, dass für zurückbehaltene oder nachträglich aufgedeckte Betriebsschulden nachträgliche Betriebsausgaben bei einer unentgeltlichen Betriebsübergabe entstehen können, soweit diese Betriebsschulden nicht mitübertragen wurden oder im Nachhinein als persönliche Verpflichtung des Betriebsübergebers entstanden sind (= zurückbehaltene Restbetriebsschuld).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann