GiG: Beendigung der Organschaft als Geschäftsveräußerung im Ganzen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, I. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Modul 3

Termin Modul 3:
Dienstag,     08.03.2022, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,       18.03.2022, 9.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.12.2021, Nr. 24/25 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.


GiG: Beendigung der Organschaft als Geschäftsveräußerung im Ganzen

Zum ersten Mal hatte der BFH die Gelegenheit sich zu dem Themenkomplex Geschäftsveräußerung im Ganzen im Bereich der umsatz-steuerlichen Organschaft zu äußern (BFH vom 26.6.2019, XI R 3/17, BStBl. II 2021, 953; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 0002 2020 0001).

Schlussendlich hat der BFH die Geschäftsveräußerung im Ganzen bestätigt, weil eine früher bestehende Organschaft und die Zusammenfassung der Tätigkeiten beim Organträger die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit auslöst.

Die Finanzverwaltung wendet nun diese Sichtweise an.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion