GmbH-Beteiligung: Zuordnungsregeln zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Jahreswechsel online

Termine:
Themenblock I
Freitag           13.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        24.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock II
Freitag           20.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        31.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock III
Freitag           27.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        07.02.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag        14.02.2023  9 Uhr - 17 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 04.11.2022, Nr. 19 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


GmbH-Beteiligung: Zuordnungsregeln zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II

Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern – hier: GmbH-Beteiligung – zum (notwendigen) Sonderbetriebsvermögen II (SoBV II) ist der Veranlassungszusammenhang maßgebend (BFH vom 21.12.2021, IV R 15/19, BStBl. II 2022, 651; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0015 2022 0004).

Außerhalb des SoBV II steht eine GmbH-Beteiligung auch dann, wenn sie einen prägenden eigenen Geschäftsbetrieb betreibt, wenn sie die Funktion der Komplementär-GmbH einer zweiköpfigen GmbH & Co. KG übernimmt.

Der BFH hat jetzt veröffentlicht, dass er sich dieser finanzamtlichen Auffassung nicht anschließen kann. Die Aktivierungszuordnung ist ausschließlich aus dem Blickwinkel des Gesellschafters vorzunehmen. Die Prüfung der Zuordnung zum (notwendigen) Sonderbetriebsvermögen II erfolgt aus dem Blickwinkel des Gesellschafters, ob die Komplementär-GmbH einen erheblichen, d. h. bedeutungsvollen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion