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Die Grundlage der Beratung sind aktuelle Steuergesetzänderungen, aktuelle EuGH-, BFH- und FG-Rechtsprechung sowie aktuelle finanzamtliche Anwendungserlasse.
Der „Aktuelle Steuerdialog“ verbindet dieses Themenbündel praxisorientiert gegliedert nach Arbeitsgebieten in den Steuerberatungskanzleien und Unternehmen. Dazu kommen Anwendungs- und Beratungsansätze von der Praxis für die Praxis.
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer.
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Grünen-Parteitag: Reform (mit Vereinfachung) der Erbschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Vielzahl von komplexen Formulierungen und Auslegungen im Erbschaftsteuergesetz zeichnet sich derzeit auch in der neueren BFH-Rechtsprechung ab.
Die Partei „Bündnis 90/Grünen“ hat folgenden Reformvorschlag auf ihrem Parteitag in Wiesbaden verabschiedet (Quelle: Haufe Online Redaktion, News vom 18.11.2024):
- Einführung eines Lebensfreibetrages von 1 Mio. € gegenüber jeder Person (ausgenommen wohl rechtsfähige PersGes, KapGes und Körperschaften)
- Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 25 % bei Überschreitung des Lebensfreibetrages
- Abschaffung: § 13, 13a, 13b, 13c und § 13d ErbStG, d. h. insbesondere der komplizierten gesetzlichen Regelung zur Abgrenzung zwischen Produktiv- und Verwaltungsvermögen
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann