Grünen-Parteitag: Reform (mit Vereinfachung) der Erbschaftsteuer

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Die Grundlage der Beratung sind aktuelle Steuergesetzänderungen, aktuelle EuGH-, BFH- und FG-Rechtsprechung sowie aktuelle finanzamtliche Anwendungserlasse.

Der „Aktuelle Steuerdialog“ verbindet dieses Themenbündel praxisorientiert gegliedert nach Arbeitsgebieten in den Steuerberatungskanzleien und Unternehmen. Dazu kommen Anwendungs- und Beratungsansätze von der Praxis für die Praxis.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer.

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Grünen-Parteitag: Reform (mit Vereinfachung) der Erbschaftsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Vielzahl von komplexen Formulierungen und Auslegungen im Erbschaftsteuergesetz zeichnet sich derzeit auch in der neueren BFH-Rechtsprechung ab.

Die Partei „Bündnis 90/Grünen“ hat folgenden Reformvorschlag auf ihrem Parteitag in Wiesbaden verabschiedet (Quelle: Haufe Online Redaktion, News vom 18.11.2024):

  • Einführung eines Lebensfreibetrages von 1 Mio. € gegenüber jeder Person (ausgenommen wohl rechtsfähige PersGes, KapGes und Körperschaften)
  • Einführung eines einheitlichen Steuersatzes von 25 % bei Überschreitung des Lebensfreibetrages
  • Abschaffung: § 13, 13a, 13b, 13c und § 13d ErbStG, d. h. insbesondere der komplizierten gesetzlichen Regelung zur Abgrenzung zwischen Produktiv- und Verwaltungsvermögen

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann