Grunderwerbsteuerablehnung: Grundstückserwerb mit Weihnachtsbaumkulturen als Scheinbestandteil (Kaufpreisaufteilung)

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 1 / Kombi A

Akt-StD III-2023 - Modul 1

Termin Modul 1:
Mittwoch,     20.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.07.2023, Nr. 14 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Grunderwerbsteuer.


Grunderwerbsteuerablehnung: Grundstückserwerb mit Weihnachtsbaumkulturen als Scheinbestandteil (Kaufpreisaufteilung)

Der BFH hat entschieden, dass miterworbene Weihnachtsbaumkulturen beim Grundstückserwerb, wenn im Zeitpunkt der Bepflanzung die Veräußerung, d. h. die Zerstörung des Gehölzes beabsichtigt ist, ein nicht grunderwerbsteuerbarer Scheinbestandteil gegeben ist (BFH vom 23.02.2022, II R 45/19, BStBl. II 2023, 721; zeitstaerken.PLUS: CD 0600 0002 2022 0001).

Miterworbene Weihnachtsbaumkulturen, eingepflanzt auf dem erworbenen Grundstück sind außerhalb der Grunderwerbsteuer, d. h. des grunderwerbsteuerrechtlichen Grundstücks, weil diesem bei zweckgemäßer Verwendung zukünftig gefällt und losgelöst veräußert werden.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann