Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern: Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei mehrstufigen Beteiligungen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, III. Quartal - Modul 2 / Kombi A

Akt-StD III-2023 - Modul 2

Termine Modul 2:
Mittwoch      13.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Dienstag,     26.09.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi A:
Freitag,     29.09.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Grunderwerbsteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 30.06.2023, Nr. 12/13 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Grunderwerbsteuer.


Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern: Bestimmung des herrschenden Unternehmens bei mehrstufigen Beteiligungen

Der BFH hat der Finanzverwaltung widersprochen. Soweit das Gesetz von einem „herrschenden Unternehmen“ spricht, ist zunächst das am steuerbaren Umwandlungsvorgang unmittelbar beteiligte Unternehmen gemeint. Bei mehrstufigen Beteiligungen ist das herrschende Unternehmen der zu 95 % innerhalb der letzten fünf Jahre beteiligte Gesellschafter. Unerheblich ist die gesamte Beteiligungskette (BFH vom 28.09.2022, II R 13/20, BStBl. II/2023, 668; zeitstaerken.PLUS: CD 0600 006a 2023 0001).

Das „herrschende Unternehmen“ und die „abhängigen Gesellschaften“ ergeben sich aus dem durchgeführten Umwandlungsvorgang. 
 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann