Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsfähigkeit bei Veranlassung durch die Einkünfteerzielung

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SPEZIALDIALOG: Energiepreispauschale (EPP) - Grundlagen

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Mit Wirkung ab dem 01.09.2022 wird die Energiepreispauschale (EPP) in Deutschland zur Auszahlung kommen. Dabei sind bestimmte Bürger – (i) Arbeitnehmer und (ii) andere Erwerbstätige – privilegiert, wenn gesetzlich geforderte Voraussetzungen erfüllt werden. Die beiden Begünstigungsgruppen erleben allerdings dabei völlig unterschiedliche Durchführungswege. Die Arbeitgeber werden dabei in die Pflicht genommen, die Auszahlung an die Arbeitnehmer – unter Anrechnung auf die abzuführende Lohnsteuer - zu übernehmen. Auch hier sind einige Anwendungsregeln und Fallstricken zu beachten.

Der SPEZIALDIALOG zeigt Grundsätzliches, Ausnahmen und Besonderheiten auf.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Termin:
Mittwoch, 24.08.2022, 10:00 – 11:30 Uhr inkl. Fragerunde

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 28.06.2022, Nr. 10 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsfähigkeit bei Veranlassung durch die Einkünfteerzielung

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn diese Aufwendungen durch die Einkünfteerzielung veranlasst sind. (BFH vom 3.4.2019, VI R 46/17, BStBl. II 2022, 358; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0009 2019 0010).

Keine Voraussetzung für den Abzug – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – ist, dass das häusliche Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

Die vom BFH entschiedene Unerheblichkeit, ob das häusliche Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist, wird nun von der Finanzverwaltung akzeptiert.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion