Handels-/Steuerbilanz: Rückstellungsbildungspflicht für Kundenkartenprogramme

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, II. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Werbung Modul 3 /II

Termin Modul 3:
Dienstag,     13.06.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch,     05.07.2023, 10.00 - 12.00 Uhr

Termin Kombi B:
Freitag,        07.07.2023, 09.00 - 13.00 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 10.05.2023, Nr. 9 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer.


Handels-/Steuerbilanz: Rückstellungsbildungspflicht für Kundenkartenprogramme

Der BFH hat im sog. „Kundenkartenprogramm-Urteil“ die Passivierungspflicht einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer wirtschaftlichen Verursachung im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ausgesprochen (BFH vom 29.09.2022, IV R 20/19, BStBl. II/2023, 435; zeitstaerken.PLUS: CD 0050 0249 2023 0001).

Im Ergebnis stützt der BFH die Zulässigkeit der Verbindlichkeitsrückstellung auf die wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann