Hib: Änderungen beim Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)

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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Jahreswechsel online

Termine:
Themenblock I
Freitag           13.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        24.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock II
Freitag           20.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        31.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Themenblock III
Freitag           27.01.2023  9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag        07.02.2023  9 Uhr - 12 Uhr

Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag        14.02.2023  9 Uhr - 17 Uhr

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.

Zur Buchung


Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum JStG 2022 wurde die Streichung des Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer wieder aufgehoben. Ursprünglich sollte die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden gestrichen werden. Dieses Vorhaben wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestages nicht weiter verfolgt, die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bleibt also bestehen (BT-Drs. 20/4729 vom 30.11.2022, S. 34).

Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer zur Anhebung der Gebäude-Nutzungsdauer – außerhalb der Typisierung – bleibt weiterhin (open End) bestehen.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion