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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Termine:
Themenblock I
Freitag 13.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 24.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock II
Freitag 20.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 31.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Themenblock III
Freitag 27.01.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Dienstag 07.02.2023 9 Uhr - 12 Uhr
Ganztag (Themenblöcke I- III)
Dienstag 14.02.2023 9 Uhr - 17 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum JStG 2022 wurde die Streichung des Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer wieder aufgehoben. Ursprünglich sollte die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Restnutzungsdauer von Gebäuden gestrichen werden. Dieses Vorhaben wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses des Bundestages nicht weiter verfolgt, die Regelung des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG bleibt also bestehen (BT-Drs. 20/4729 vom 30.11.2022, S. 34).
Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer zur Anhebung der Gebäude-Nutzungsdauer – außerhalb der Typisierung – bleibt weiterhin (open End) bestehen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion