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Spezialdialog: Hinweis- und Warnpflichten steuerlicher Berater (Jahresabschlusserstellung)

Der Gesetzgeber hat die Grundsätze der BGH-Rechtsprechung zu den Hinweis- und Warnpflichten des Erfüllungsgehilfen – insbesondere Steuerberater – bei der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses – für insolvenznahe Krisenmandate - im Rahmen des sog. StaRUG gesetzlich normiert.
Nicht nur die Going-concern-Bilanzierung ist zu hinterfragen. Eine allgemeine Hinweis- und Warnpflicht besteht bei Anzeichen einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit (§§ 17, 18 InsO) oder einer Überschuldung (§ 19 InsO).
Frau Rechtsanwältin Dr. Werner, Andernach, zeigt im SPEZIALDIALOG nach einer Einleitung des § 102 StaRUG die (i) Stolperfallen auf, in die man am besten nicht hineintritt. (ii) Erkennungsmerkmale für Insolvenzanzeichen werden vorgestellt. Praktische Tipps zu den Hinweis- und Warnpflichten als auch (iii) Rüstzeug für die tägliche Praxis runden den einstündigen Vortrag inklusive Fragerunde ab.
Termin:
Montag, 22.11.2021, 15.00 - 16.00 Uhr
Zur Buchung
Hib: Die „Ampel“ arbeitet und liefert einen neuen Gesetzentwurf
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die vielleicht neue Bundesregierung („Ampel“) hat den neuen Gesetzentwurf zur COVID-19-Pandemie heute veröffentlicht: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BT-Drs. vom 08.11.2021, 20/15)“.
Hier die Datei zum Download: 2000015.pdf (reguvis.de)
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer