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SPEZIALDIALOG: Jahressteuergesetz (JStG) 2024

Der Bundesrat hat hinsichtlich der drei zum Jahresende angekündigten „Steuergesetzänderungspakete“ eine sehr ausführliche Stellungnahme vorgelegt. Darin ist sehr viel – teilweise Überraschendes (z. B. Grenzen zur Anwendung einer kürzeren tatsächlichen Gebäudenutzungsdauer) aber auch Bekanntes (z. B. Abschaffung des Sammelpostens und Grenzbetragsanhebung für GWG auf 1.000 €) enthalten (bspw. BR-Drs. vom 17.09.2024, 373/1/24).
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer.
Termine:
Montag, 04.11.2024, 10:00 – 12:00 Uhr
Freitag, 22.11.2024, 10:00 – 12:00 Uhr
Montag, 02.12.2024, 10:00 – 12:00 Uhr
Zur Buchung
Hib: Beschlussempfehlung des Jahressteuergesetzes 2024
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Ausschüsse, federführend der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags, haben eine ausführliche Sitzung bezüglich des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) abgehalten. Der Bericht darüber wurde nun aktuell veröffentlicht (BT-Drs. 20/13419 vom 16.10.2024). Der Deutsche Bundesrat muss noch zustimmen; dieses ist bisher noch nicht erfolgt. Auffällig ist:
Aus dem JStG 2024 ist das angekündigte „25%ig pauschal zu versteuernde Mobilitätsbudget“ ersatzlos nach Abstimmung insbesondere mit der Opposition im Deutschen Bundestag gestrichen worden. Die bisherigen steuerrechtlichen Förderungen der Mobilität von Arbeitnehmer, beispielsweise Jobticket usw. bleiben unverändert.
Die umsatzsteuerliche Besteuerung von Bildungseinrichtungen insbesondere von Musikschulen und Vereinssport werden nur an das Notwendigste der europäischen Rechtsprechung – ohne Verschlechterung – angepasst.
Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten wird angehoben; der Höchstbetrag soll auf 4.800 € angehoben werden. Aus der 2/3-Abzugsregelung soll eine 80%ige Abzugsfähigkeit werden.
Über weitere Änderungen berichten wir in unserem SPEZIALDIALOG zum Thema „Jahressteuergesetz (JStG) 2024“ in den nächsten Wochen.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann