Hib: E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

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SPEZIALDIALOG: Steuergesetzänderungen (Entwürfe); JStG 2024; Steuerfortentwicklungsgesetz; Existenzminimumsgesetz

Schaubild

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2024, den Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFG) und den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen und im Bundestag eingereicht. Der Startschuss - jetzt geht´s los! 

Es sind sehr umfangreiche Steuergesetzänderungen in allen Bereichen des deutschen Steuerrechts, bspw. Einkommen- und Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht vorgesehen. Save the Date. Wir wollen am 14.10.2024 über den Inhalt der avisierten Steuerreformen in einer zweistündigen Veranstaltung berichten und laden Sie recht herzlich dazu ein.

Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer.

Termin:
Montag, 14.10.2024, 10:00 – 12:00 Uhr

Zur Buchung


Hib: E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

Finanzen/Antwort

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren (hib – heute im bundestag Nr. 590, Mittwoch, 11. September 2024, Redaktionsschluss: 09.52 Uhr). 

„Die obligatorische Verwendung von E-Rechnungen für B2B-Umsätze ist eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung eines elektronischen Systems für die transaktionsbezogene Meldung von Umsätzen an die Verwaltung (elektronisches Meldesystem)“, führt die Bundesregierung weiter aus. Gemeinsam mit den Ländern, die nach Artikel 108 des Grundgesetzes für die Kontrolle und Erhebung der Umsatzsteuer zuständig seien, arbeite die Bundesregierung mit hoher Priorität an einem Konzept für die Einführung eines entsprechenden Meldesystems. Ziel sei es, ein einheitliches System für die Meldung von nationalen Umsätzen und solchen aus dem EU-Binnenmarkt einzurichten. 

„Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auf EU-Ebene die Verabschiedung des von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlags mit dem Titel 'Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter' noch aussteht und damit unter anderem Regelungen für die Ausgestaltung, insbesondere aber der Zeitpunkt der Einführung des Meldeverfahrens für innergemeinschaftliche Umsätze nicht feststeht“, heißt es in der Antwort weiter. Derzeit sehe der Kompromissvorschlag eine Umsetzung bis zum 1. Juli 2030 durch die EU-Mitgliedstaaten vor.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann