Hib: Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen: Bundesrat stimmt zu

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Hib: Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen: Bundesrat stimmt zu

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

der Bundesrat hat der Gesetzesinitiative in seiner 1.000 Sitzung vom 12.02.2021 zugestimmt. Zwei wesentliche Gesetzesbeschlüsse sind hervorzuheben:

1. Fristverlängerung für Insolvenzanträge

Eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 ist beschlossen worden. Sie gilt für solche Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge im Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 28.02.2021 gestellt sind.

Soweit von November bis Ende Februar aus rechtlichen, vor allem beihilferechtlichen oder tatsächlichen Gründen, besonders IT-technischen Gründen, noch keine Anträge gestellt werden konnten bzw. können, wird die Insolvenzantragspflicht auch für solche Unternehmen ausgesetzt, die nach den Bedingungen des Programms in den Kreis der Antragsberechtigten fallen.

Ausgenommen bleiben solche Fälle, in denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder in denen die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern könnte.

2. Fristverlängerung für Steuererklärungen

Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung durch Steuerberaterinnen und Steuerberater verschiebt sich um ein halbes Jahr: Für den Veranlagungszeitraum 2019 läuft die Frist bis Ende August 2021 statt wie sonst üblich bis Ende Februar.

Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um sechs Monate ausgeweitet.

 

Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer