Hib: Paket für Bürokratieerleichterungen

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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 3 / Kombi B

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Hib: Paket für Bürokratieerleichterungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 eine Initiative – genannt: Paket – zur Umsetzung weiterer Bürokratieerleichterungen abgestimmt. Nachstehend die Highlights des „22-Punkte-Pakets für Bürokratieerleichterungen“:

Feststellung der umsatzsteuerlichen Organschaft nur auf Antrag des Unternehmens
Die Regelung zur umsatzsteuerlichen Organschaft ist immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung. Daher wollen wir nach Abschluss der Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf deren Grundlage ein Antragsverfahren einführen, wonach eine umsatzsteuerliche Organschaft möglichst nur auf Antrag und durch eine entsprechende Bestätigung der Finanzverwaltung über das Vorliegen der rechtlichen Kriterien entstehen kann.


Verbindliche Auskünfte bei Steuerfragen
Wir streben mehr Planungs- und Rechtssicherheit im Steuerrecht an: Steuerpflichtige sollen künftig eine verbindliche Auskunft zu steuerlichen Sachverhalten innerhalb von drei Monaten erhalten. In diesem Zusammenhang werden wir prüfen, ob die Zuständigkeit für verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit Organschaften bei der für den Organträger zuständigen Finanzbehörde zentralisiert werden sollte.


Zeitnahe Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden
Künftig sollen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden zeitnah gewährleistet werden. Durch die stärkere Nutzung kooperativer Betriebsprüfungen wollen wir dafür sorgen, dass Betriebsprüfungen zeitnah, zügiger und mit kleinstmöglichem Aufwand für alle Beteiligten erfolgen können. Damit könnten insbesondere bürokratische und verwaltungstechnische Vereinfachungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang werden nach Abschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe insbesondere die folgenden Projekte/Vorhaben umgesetzt:

(i) Stärkung des Vorhabens KONSENS;
(ii) E-Bilanz - Rückmeldung nach Änderung durch eine Betriebsprüfung.


Vereinfachungen durch Modernisierung der Steuer-IT (Elektronische Übermittlung von ESt4B-Mitteilungen)
Wir treiben den elektronischen Austausch der Finanzverwaltung insbesondere mit Unternehmen weiter voran. Einkünfte, an denen mehrere Personen beteiligt sind, werden maschinell festgestellt und anschließend den für die Besteuerung der einzelnen Personen zuständigen Finanzämtern mittels sogenannter ESt4B-Mitteilungen in Papierform mitgeteilt. Diese Finanzämter erfassen die anteiligen Einkünfte wiederum im IT-System und setzen dann die Einkommensteuer fest. Dieser aufwändige und fehleranfällige Informationsaustausch betrifft bundesweit jährlich mehr als 5 Mio. Steuerfälle.


Erleichterte Abfrage inländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern mit qualifizierter Bestätigung durch das BZSt
Bisher ist eine Bestätigung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nur über ein Antragsformular beim BZSt möglich. Wir werden eine erleichterte Abfragemöglichkeit gemeinsam mit den Ländern prüfen und im ersten Halbjahr 2021 entscheiden.

[…]

Hier finden Sie das Schreiben des Bundeskabinetts vom 13.04.2021: 2021-04-13-massnahmenpaket-buerokratieabbau-data.pdf (bundesregierung.de)


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StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer