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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2021, II. Quartal - Modul 2 / Kombi A
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Hib: Umsatzsteuer auf Sachspenden
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
es kommt „Bewegung“ in das Thema „Umsatzsteuer auf Sachspenden“ von Unternehmern. Dieses wird durch die Antwort des Bundesfinanzministeriums der Finanzen (BMF) auf eine parlamentarische Frage im Deutschen Bundestag deutlich.
Frage
Der Bundestagsabgeordnete Herr Enrico Komming (AFD-Fraktion; (BT-Drs. 19/27531 vom 12.03.2021, 7, Nr. 9)) stellte die Frage:
„Sieht die Bundesregierung diesbezüglich die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden bzw. auf solche Sachspenden, die Kleiderspenden sind, als eine geeignete Maßnahme an (bitte Antwort begründen)?“
Antwort
Die Staatssekretärin Frau Ryglewski antwortete (BT-Drs. 19/27531 vom 12.03.2021, 7, Nr. 9):
„Die generelle Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden (einschließlich Kleiderspenden) ist unionsrechtlich nicht zulässig und daher keine geeignete Maßnahme. Um aber der besonderen durch die Pandemie verursachten Situation von Einzelhändlern gerecht zu werden, hat das BMF den obersten Finanzbehörden der Länder vorgeschlagen, zusätzlich zu den bereits getroffenen coronabedingten steuerlichen Hilfsmaßnahmen sowie den Überbrückungshilfen eine bis zum 31. Dezember 2021 befristete Billigkeitsregelung zu treffen.
Der Vorschlag sieht vor, auf die Versteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe zu verzichten, wenn betroffene Einzelhändler unverkäufliche Waren an steuerbegünstigte Organisationen spenden.“
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer