Hib: Umsatzsteuergesetzänderungen

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WEBDIALOG: Jahreswechselseminar 2021/2022

Jahreswechsel online

Viele Änderungen im Ertrag-, Umsatz- und Verkehrssteuerrecht sowie Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sind bereits verabschiedet oder „sind in der Pipeline“. Beispielsweise sind zu nennen: (i) die gesetzlichen Anpassungen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung oder (ii) die neuen Regeln der Lohnbesteuerung bei gewährten Mitarbeiterbeteiligungen. Es ist damit zu rechnen, dass auch die Finanzverwaltung mit einer Vielzahl von Anwendungsschreiben im Jahr 2021 aufwartet, beispielsweise „Elektromobilität bei betrieblichen Kfz“.

Der SPEZIALDIALOG ist nach Aufgabengebieten gegliedert: Lohn- und Finanzbuchhaltung, Handels- und Steuerbilanzen, betriebliche und private Steuererklärungen. Ziel ist es, die Steuergesetzänderungen aufzunehmen und für die tägliche Praxis vorzubereiten.

Zu unserem SPEZIALDIALOG erhalten Sie ein ausführliches Skript.
Darüber hinaus erhalten Sie Arbeitshilfen wie z. B. Musterrechtsbehelfe, Musterschreiben, Mandanteninformationen, Checklisten (z.B. „Zuwendungen“ und „Betriebliches Kfz“) und ggf. Excel-Arbeitshilfen, welche wir Ihnen per E-Mail und im Buchungsportal zur Verfügung stellen.

Die Möglichkeit Fragen zu stellen, runden das Online-Seminar ab.

Termine: 

Themenblock I: Dienstag, den 25.01.2022, 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Themenblock II: Dienstag, den 01.02.2022, 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Themenblock III: Dienstag, den 08.02.2022, 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zur Buchung


Hib: Umsatzsteuergesetzänderungen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

Die Bundesregierung hat die fristverkürzte Zuleitung eines Gesetzentwurfs angekündigt, der am 05.11.2021 im Bundesrat im ersten Durchgang beraten werden soll. Es handelt sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht. Der Gesetzentwurf wird von der noch amtierenden Bundesregierung eingebracht. Download: Bundesfinanzministerium - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht


Inhaltlich

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 hat der Gesetzgeber der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Die Vorsteuerbelastung ist für den Gesetzgeber ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führt zudem zu Steuerausfällen. Nach dem JStG 2020 soll das BMF daher dem Gesetzgeber eine Änderung des Durchschnittssatzes vorschlagen, soweit dies aufgrund der ermittelten Vorsteuerbelastung erforderlich ist.

Daneben muss die Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates vom 13. Juli 2021 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl. L 250 vom 15.07.2021, S. 1) bis zum 31. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden.

Wir werden im „Änderungen der Umsatzsteuer zum Jahreswechsel“ als auch im „Jahreswechselseminar 2021/2022“ darüber berichten.


Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion / StB Melissa Schweizer