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SPEZIALDIALOG: Änderungen zum Jahreswechsel 2023/2024
Sehr viele (kleine) Änderungen im (gesamten) Steuerrecht sind insbesondere durch das Manteländerungsgesetz namentlich „Wachstumschancengesetz“ in der Regel ab dem Jahr 2024 „in der Pipeline“.
Dazu kommen verschiedenste Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, um punktuellen Einfluss auf das wirtschaftliche oder gesellschaftliche Handeln auszuüben; hier sei insbesondere das Zukunftsfinanzierungsgesetz für die Verbesserung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers erwähnt. Auch die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – Anwendung zum 01.01.2024 – muss durch Steuergesetzänderungen begleitet werden.
Dieser SPEZIALDIALOG orientiert sich an den Aufgabengebieten in den Steuerberatungskanzleien.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Termin Themenblock I:
Freitag, 01.03.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock II:
Freitag, 08.03.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Termin Themenblock III:
Freitag, 22.03.2024, 09.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
hib: Wachtumschancengesetz im Vermittlungsausschuss / Bekanntgabe von Termindetails
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Deutsche Bundesrat hat am Freitag mitgeteilt, dass der Vermittlungsausschuss sich am 21.02.2024, um 18.00 Uhr u. a. auch mit dem Wachstumschancengesetz beschäftigen wird.
„Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich am 21. Februar 2024 mit vier Gesetzen, zu denen der Bundesrat im letzten Jahr den Vermittlungsausschuss angerufen hatte.
– Wachstumschancengesetz -
Das Wachstumschancengesetz (Drucksachen in DIP) hatte der Bundestag am 17. November 2023 verabschiedet. Es soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Eine Investitionsprämie als zentrales Element soll die Transformation der Wirtschaft fördern und die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessern. Die Länder kritisieren, dass der Bundestag nur punktuell auf die Änderungsvorschläge des Bundesrates aus dem 1. Durchgang des Gesetzentwurfs eingegangen sei. Auch aufgrund der vielen kurzfristigen Änderungen im Bundestagsverfahren bestehe Überarbeitungsbedarf. Die finanziellen Belastungen für Länder und Kommunen seien außerdem zu hoch.“
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann