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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2022, III. Quartal - Modul 1

Termin Modul 1:
Mittwoch, 21.09.2022, 10.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Gewerbesteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 19.07.2022, Nr. 12 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Gewerbesteuer.
Hinzurechnung: Umgelegte Grundsteuer auf den Mieter
Grundsteuer, die vertraglich auf den (i) Mieter oder (ii) Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen (BFH vom 02.02.2022, III R 65/19, BStBl. II 2022, 454; zeitstaerken.PLUS: CD 0450 0008 2022 0002).
Die Hinzurechnung der umlagefähigen Grundsteuer resultiert daraus, dass die Hinzurechnung von „Miet- und Pachtzinsen“ weit auszulegen ist.
Der BFH hat entschieden, dass eine tatsächlich vertraglich vereinbarte Übernahme der Grundsteuer von (i) Mieter oder (ii) Pächter eines Gewerbegrundstücks der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung unterliegt.
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann / Tim Adrion