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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, II. Quartal - Modul 3 / Kombi B

Termin Modul 3:
Mittwoch, 05.07.2023, 10.00 - 12.00 Uhr
Termin Kombi B:
Freitag, 07.07.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Umsatzsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 17.05.2023, Nr. 10 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Umsatzsteuer.
Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Beteiligung eines im Drittland ansässigen Zwischenerwerbers ohne USt-ID-Nr.-Vorlage
Grundsatz I: Die Warenbewegung der ersten Lieferung ist zwischen Erstveräußerung und Zwischenerwerber zuzuordnen. Ausnahmeweise wird die Warenbewegung der zweiten Lieferung zwischen Zwischenerwerber und Endunternehmer zugeordnet, wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht an den Endunternehmer vor der Warenbewegung bereits stattgefunden hat.
Grundsatz II: Eine Ablehnung der Umsatzsteuerbefreiung ist in engen Grenzen möglich. Ausnahmsweise ist die Umsatzsteuerbefreiung zu gewähren, wenn der Unternehmer in (1) redlicher Art und Weise die Informationsbeschaffung betrieben hat und andere (2) Nachweise die Voraussetzungen ausreichend belegen.
Die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung an (BFH vom 28.5.2013, XI R 11/09, BStBl. II 2023, 537; zeitstaerken.PLUS: CD 0500 006a 2013 0002).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann