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WEBDIALOG: Aktueller Steuerdialog 2023, I. Quartal - Kombi A

Termin Kombi A:
Freitag, 14.04.2023, 09.00 - 13.00 Uhr
Weitere Informationen finden Sie in unserem aktuellen Flyer zum Download.
Zur Buchung
BMF: Anzuwendende BFH-Rechtsprechung – Einkommensteuer / Körperschaftsteuer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Bundessteuerblatt (vom 21.03.2023, Nr. 5 Teil II) viele im „AKTUELLEN STEUERDIALOG“ besprochene BFH-Urteile für allgemein gültig erklärt. Es lohnt sich einen Blick – gerade für die Beratungspraxis – darauf zu werfen. Hier ein Blick auf die BFH-Rechtsprechung im Bereich der Einkommensteuer / Körperschaftsteuer.
Kapitaleinkünfte: Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung
Der BFH hat erstmalig entschieden, dass Anschaffungskosten auf eine sonstige Kapitalforderung jeder Art, die mit verschiedenen Fälligkeitszeitpunkten zur Auszahlung kommt, jeweils in Höhe des fälligen Teilrückzahlungsbetrags nur anteilig berücksichtigt werden können (BFH vom 25.10.2022, VIII R 1/19, BStBl. II 2023, 252; zeitstaerken.PLUS: CD 0001 0020 2023 0003).
Ihr Team zeitstaerken.de
StB Jürgen Hegemann